„In Nachteil kann man geraten, den Vorteil kann man erarbeiten“
Dr. Alexandra Slama
Goldenes EhrenzeichenRecht gerecht.
Eine Rechtsvertretung ist so gut wie das gegenseitige Interesse und Vertrauen der Beteiligten. Gerechtigkeit ist nicht immer eindeutig, sondern manchmal eine Sache der Auslegung. Das kann ein Nachteil sein, in den man gerät, oder ein Vorteil, den man sich erarbeitet. Diese Erarbeitung basiert auf unserem Interesse Ihnen gegenüber als einzigartigem Menschen mit einzigartiger Geschichte. Denn das Recht mag stets das Gleiche bleiben, seine Auslegung wird letztlich von dem Grad abhängen, in dem Ihr Rechtsbeistand Ihr ganzheitliches Anliegen verstanden hat.
Es kann innerhalb einer Rechtsbeziehung nicht nur um die Vertretung alleine gehen. Es muss darum gehen, den Menschen und sein Anliegen als Ganzes zu verstehen.
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