Facebook-Postings

von Dr. Alexandra Slama (Kommentare: 0)

Plaudert man etwas aus der Familie im Internet aus, steht das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht über dem Recht auf Schutz der Privatsphäre. Dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (7 Ob 197/21b) liegt der Sachverhalt zugrunde, wonach im gerichtsanhängigen Elternstreit über die Obsorge und das Kontaktrecht ein Elternteil via Facebook Mutmaßungen über den anderen Elternteil anstellte und private Details aus dem Familienleben veröffentlichte. Dieser öffentliche Facebook-Beitrag wurde von anderen Nutzern für jedermann einsehbar, teils böse kommentiert. Der andere Elternteil wehrte sich gegen diese Angriffe im Netz, indem er bei Gericht neben dem Verbot der Verbreitung von Details aus dem Familienleben auch die Löschung der veröffentlichten Kommentare beantragte. Die Gerichte gaben dem Klagebegehren in allen Instanzen statt. Dem Elternteil wurde untersagt, im Internet Details aus dem Familienleben bekanntzugeben. Die veröffentlichten Kommentare mussten gelöscht werden. Wer daher im Zuge von Familienkonflikten im Internet private Details aus dem Familienleben ausplaudert, um Stimmungsmache gegen den anderen zu betreiben, riskiert, vom Gericht wegen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte und wegen Verletzung der Privatsphäre und des Familienlebens mit einer einstweiligen Verfügung belegt zu werden.

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