Erwachsenenschutzgesetz
von Alexandra Slama (Kommentare: 0)
Mit Juli 2018 soll das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft treten. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen zur Sachwalterschaft umfassende Neuerungen erfahren. So wird aus dem Sachwalter der „Erwachsenenvertreter“ und steht zukünftig die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen im Mittelpunkt. Insgesamt soll es zukünftig vier Möglichkeiten geben, die jeweils von der Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit abhängen sollen.
Wer selbst vorsorgen möchte, ist bestens beraten, sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht zu bemühen. Wir unterstützen Sie dabei gerne!
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