Pflegegeldklagen

Pflegegeldklagen

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehrkosten pauschal abzugelten, um pflegebedürftigen Menschen die nötige Betreuung und Hilfe zu sichern und die Möglichkeit zu verbessern, weiterhin ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben – wenn möglich in ihrer gewohnten Umgebung – zu führen.

Wir beraten Sie und leisten Ihnen rechtlichen Beistand bei allen Fragen zum Thema Pflegegeld.

  • Pflegegeldklagen bei ablehnenden Bescheiden sowohl bei gänzlicher Ablehnung als auch bei Verweigerung der Erhöhung des Pflegegeldes.
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
  • Prüfung von Gutachten.

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