Pflegegeldklagen
Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehrkosten pauschal abzugelten, um pflegebedürftigen Menschen die nötige Betreuung und Hilfe zu sichern und die Möglichkeit zu verbessern, weiterhin ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben – wenn möglich in ihrer gewohnten Umgebung – zu führen.
Wir beraten Sie und leisten Ihnen rechtlichen Beistand bei allen Fragen zum Thema Pflegegeld.
- Pflegegeldklagen bei ablehnenden Bescheiden sowohl bei gänzlicher Ablehnung als auch bei Verweigerung der Erhöhung des Pflegegeldes.
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
- Prüfung von Gutachten.